Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerden von zwei Pharmaunternehmerinnen gegen das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz zurückgewiesen: Die Maßnahmen zur Arzneimittelpreisregulierung seien gerechtfertigt, um die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung zu sichern.
Mehr lesenEin Mann will den Rundfunkbeitrag nicht zahlen, weil ihm das Programm des MDR zu wenig vielfältig und ausgewogen ist. Er führt das auf eine fehlende Staatsferne der Aufsichtsgremien des Senders zurück. Seine Verfassungsbeschwerde scheitert am Grundsatz der Subsidiartät.
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