Urteilszustellung dauerte zwei Monate: Untersuchungshaft nicht mehr gerechtfertigt
Weil ein Gericht für die Zustellung eines Urteils Monate brauchte, hat das OLG Braunschweig einen Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot in Haftsachen gesehen und die Untersuchungshaft eines Mannes beendet.
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