Montag, 18.8.2025
15 Jahre dienstunfähig: Studienrätin muss jetzt zum Amtsarzt

Eine Lehrerin war seit 2009 durchgehend erkrankt und sollte sich jetzt einer amtsärztlichen Untersuchung unterziehen. Sie fand das unverhältnismäßig nach so langer Zeit. Das OVG Münster hat klargestellt: Auch nach Jahrzehnten der Untätigkeit kann der Dienstherr eine Untersuchung verlangen.

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