Hat man möglicherweise einen Anspruch auf Vorschuss der Prozesskostenhilfe gegen die Eltern und gibt deren wirtschaftliche Verhältnisse nicht an, bekommt man keine Prozesskostenhilfe - dabei kann auch ein Verweis auf das eigene BAföG nicht helfen.
Mehr lesen"iSupport" – so heißt das neue elektronische Kommunikationssystem, das laut Bundesamt für Justiz künftig grenzüberschreitende Anträge bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen beschleunigen soll. In einem Pilotprojekt mit Schweden seien bereits erste Anträge erfolgreich übermittelt worden.
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