Ein Notar darf den Verkauf von Geschäftsanteilen seiner Frau nicht beurkunden – auch nicht, wenn seine Frau beim Notartermin von einem Dritten vertreten wird. Dem BGH ist die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des Notars wichtig, er erlaubt keine Umgehung des Beurkundungsverbots.
Mehr lesenIn einem langen Indizienprozess um den Mord an der Studentin Hanna kam das LG Traunstein vor einem Jahr zu einem klaren Urteil: Mord. Doch der Fall muss neu verhandelt werden.
Mehr lesenNimmt ein Notar wiederholt Beurkundungen in den Räumen einer Vertragspartei vor, verstößt er gegen das Gebot der Unparteilichkeit. Der Jurist erweckt bei Testaten in Verwaltungsräumen einer Immobilienfirma laut Bundesgerichtshof den Anschein, er stehe in einem unangemessenen Näheverhältnis zu dem Unternehmen. Dadurch verletze er seine Berufspflichten und setze sich disziplinarischen Maßnahmen der Notarkammer aus (Az.: NotSt(Brfg) 4/21).
Mehr lesenWenn ein Notar bei einer Vertragspartei den Eindruck erweckt, nur im Interesse des Gegners zu handeln, begeht er ein Dienstvergehen (§ 95 BNotO). Stellt er im Namen eines Grundstücksverkäufers einen Antrag auf Eigentumsübertragung beim Grundbuchamt, obwohl er weiß, dass das nicht im Interesse der Erwerberin liegt, muss er sie laut Bundesgerichtshof über seinen Antrag informieren. Anderenfalls ist eine Disziplinarstrafe berechtigt.
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