Ein Vorarbeiter stürzt, als er sich beim Kaffeetrinken verschluckt und verletzt sich schwer. Die Berufsgenossenschaft verweigert Leistungen, doch das LSG Sachsen-Anhalt erkennt den Sturz als Arbeitsunfall an: Der Kaffee hatte einen betrieblichen Zweck.
Mehr lesenEin Mann, der nach einem schweren Verkehrsunfall arbeitsunfähig geworden war, bekam über Jahrzehnte eine zu geringe Rente ausgezahlt und forderte von der Versicherung eine Neuberechnung. Das SG Hannover sah die Verantwortung aber bei der Berufsgenossenschaft.
Mehr lesenEin Berliner Rechtsreferendar verletzt sich auf dem Rückweg von einer Lehrveranstaltung. Die gesetzliche Unfallversicherung greift. Allerdings kann dies in anderen Bundesländern durchaus anders sein.
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