Ein Mann stirbt nach einem Sturz an einer Hirnblutung. Die Unfallversicherung kürzt die Todesfallleistung: Schließlich habe der Blutverdünner, den der Versicherte wegen einer Gerinnungsstörung einnehmen musste, die Folgen des Sturzes verschlimmert. Der BGH hat keine Einwände.
Mehr lesenEin Geschäftsführer stolperte auf dem Weg ins Büro über die Leine seines eigenen Hundes. Das SG Dortmund verneinte einen Arbeitsunfall, weil kein wesentlicher Bezug zur beruflichen Tätigkeit bestand. Dass der Hund als Forderungsmanager auf der Website geführt wurde, sei nicht relevant.
Mehr lesenDer Geschäftsführer eines Unternehmens verletzte sich auf einem viertägigen Event, zu dem er von einem Geschäftspartner eingeladen worden war, bei einer Ski-Abfahrt. Das ist kein Arbeitsunfall, sagt das SG Hannover, der Freizeitcharakter stehe im Vordergrund.
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