Wer als Angehöriger des kriminellen Milieus in eine Schlägerei gerät und dabei angeschossen wird, erhält keine staatliche Opferentschädigung. Es sei unbillig, öffentliche Mittel für die Folgen einer Gewalttat auszugeben, die aus den eigenen Kreisen heraus entstanden sei, so das LSG Sachsen-Anhalt.
Mehr lesenWer seinem Ehegatten das Konto plündert, während der mit einem Schlaganfall zu tun hat, riskiert, vom Versorgungsausgleich ausgeschlossen zu werden. So das KG, das dieses ehefeindliche Verhalten mit dem Halbteilungsverfahren im Versorgungsausgleichsgesetz als unvereinbar erachtete.
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