Am 3. Oktober jährt sich die Deutsche Einheit zum 35. Mal. Juristisch präziser: der Beitritt der DDR-Länder zum Grundgesetz. Doch das in Art. 146 GG verankerte Versprechen einer gemeinsamen Verfassung blieb unerfüllt – Makel oder notwendige Folge des Weges von 1990, fragt Kyrill A. Schwarz.
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