Freitag, 19.12.2025
Table-Dance-Bar unter Bordell: Nach wie vor kein Prostitutionsgewerbe

Der Betreiber einer Table-Dance-Bar im Stuttgarter Leonhardsviertel bedarf keiner Erlaubnis nach dem Prostituiertenschutzgesetz. Dies hat der VGH Mannheim bestätigt.

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Mittwoch, 8.11.2023
Table-Dance-Bar im Erdgeschoss eines Bordells kein Prostitutionsgewerbe

Eine Table-Dance-Bar bedarf auch dann keiner Erlaubnis nach dem Prostituiertenschutzgesetz, wenn in den darüber liegenden Etagen ein Bordell betrieben wird. Dies gilt laut VG Stuttgart selbst dann, wenn in der Bar Gespräche zur Anbahnung sexueller Kontakte stattfinden.

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