Beschäftigte streiken oft. Was aber, wenn Arbeitnehmende eines konzernangehörigen Unternehmens zur Unterstützung ebenfalls streiken, um die die gemeinsame Beantragung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen zu erreichen? Auch das ist zulässig, so das LAG Köln.
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