Ein über Monate gemietetes Apartment im "Haus der Athleten" gilt als Wohnung und ist somit rundfunkbeitragspflichtig, sagt das OVG Weimar. Nur weil die Sportler dort einen Wäscheservice genössen, werde das Haus nicht zum Hotel.
Mehr lesenDarf ein Wettanbieter in sozialen Netzwerken mit den Namen und Gesichtern der bekanntesten Sportstars des Landes werben, ohne deren Zustimmung einzuholen? Dänische Gerichte schieben dem einen Riegel vor.
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