Wer in Elternzeit geht, obwohl die Familie dadurch in den Bürgergeldbezug fällt, handelt nicht per se sozialwidrig und muss das Bürgergeld auch nicht erstatten. Das LSG Hessen setzt die Hürde hoch: Für einen Missbrauch verlangt es, dass sich die Person erkennbar nicht um das Kind kümmert.
Mehr lesenTritt ein Langzeitarbeitsloser eine Stelle nicht an, weil er dafür umziehen müsste und die Mietkaution für die neue Wohnung nicht bezahlen kann, so kann das Jobcenter keine Grundsicherungsleistungen zurückverlangen, wenn es zuvor die Übernahme der Kaution abgelehnt hatte. Der unterlassene Arbeitsantritt könne dann nämlich nicht als sozialwidriges Verhalten gewertet werden, so das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen.
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