Donnerstag, 2.10.2025
"Menschenrechtsverteidiger" darf am Sozialgericht nicht vertreten

Ein "Menschenrechtsverteidiger" wurde als Bevollmächtigter vom SG zurückgewiesen, weil er keine Vertretungsbefugnis nachweisen konnte. Eine Anhörungsrüge des "Dipl.-Ing. (Univ.)" und "Oberstleutnant d.R." scheiterte.

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