Die 13. Zivilkammer des LG Bonn hat in einem kürzlich veröffentlichten Urteil gegen die "offen rechtsextremistisch-populistische" US-Regierung geschossen, die gerade "noch" als rechtsstaatliche Demokratie anzusehen sei. Aber auch rechtlich hat es die Entscheidung in sich.
Mehr lesenWer eine Person "im politischen Leben des Volkes" in den sozialen Medien beleidigt, macht sich nach § 188 StGB strafbar. Auf eine bestimmte Reichweite des Beitrags – etwa eine bestimmte Anzahl von Followern – kommt es nicht an. Entscheidend sei allein der Inhalt der Äußerung, so das OLG Zweibrücken.
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