Von der Sperrung eines Youtube-Kanals sind nicht automatisch auch parallel laufende Channel des gleichen Nutzers betroffen. Das OLG Bamberg hat entschieden, dass ein Betrieb von bereits aktiven Zweitkanälen keine "Umgehung" der ersten Sperre ist. Das gäben die AGB nicht her.
Mehr lesenDas Bundesinnenministerium hat den Verein "Muslim Interaktiv" verboten. Laut Ministerium richtet sich die Tätigkeit des massiv über die sozialen Medien agierenden Vereins gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung. Ermittlungen gegen weitere Vereine laufen.
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