Mittwoch, 1.10.2025
AGB hin oder her: Lagerbetreiberin haftet für beschädigte Yacht

Das LG Hamburg stellt klar: Wer eine Segelyacht über Winter einlagert, darf auf eine sorgfältige Verwahrung vertrauen. Eine pauschale Abwälzung des gesamten Risikos auf den Eigner in den AGB hält vor Gericht nicht. Denn: Den Lagerhalter treffen Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.

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