Einer Arbeitnehmerin wird gekündigt. Sie ist bereits schwanger, weiß davon aber noch nichts. Kurz darauf macht sie einen Test, der positiv ist. Kündigungsschutzklage erhebt sie aber erst, nachdem sie beim Frauenarzt war. Da ist die Klagefrist schon abgelaufen. Die Klage war dennoch erfolgreich.
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