Mittwoch, 30.4.2025
Kein Unfallversicherungsschutz für Schüler beim Blumenpflücken für Referat

Ein Schüler soll ein Referat über Korbblütler halten. Um seinen Vortrag anschaulicher zu gestalten, will er eine Sonnenblume mitbringen. Vor der Schule fährt er deshalb mit seinem Moped zu einem Feld – und verunfallt. Greift der gesetzliche Unfallversicherungsschutz?

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Freitag, 21.4.2023
Weg ins Sportinternat ist unfallversichert
Schüler, die nach Schulschluss auf dem Weg in ein Sportinternat einen Unfall haben, sind unfallversichert. Voraussetzung ist laut Sozialgericht Hannover, dass sie dort das Mittagessen einnehmen und Hausaufgaben machen. Da der Weg ins Internat letztlich mit dem Heimweg vergleichbar sei, bleibe der Schutz der Unfallversicherung bestehen.  Mehr lesen