Ein Elternpaar aus Soest wollte Bilder wie eine Vagina oder einen Penis im Großformat nicht im Sexualkundeunterricht ihres Viertklässlers sehen. Das VG Arnsberg wies ihren Eilantrag ab: Das Material sei altersgerecht und neutral.
Mehr lesenDer Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Unterricht per Videokonferenz-Livestream unter die Datenschutzgrundverordnung fällt. In einem Streit aus Hessen ging es um die Frage, ob ein solcher Unterricht ohne Einwilligung der Lehrkräfte in die Datenverarbeitung zulässig ist. Der EuGH meldete zwar Zweifel an einer hessischen Regelung als "spezifischerer Vorschrift" an, verwies aber auf Art. 6 Abs. 3 DS-GVO als mögliche Rechtsgrundlage.
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