Das niedersächsische Gesetz zur Finanzierung inklusiver Schulen ist verfassungswidrig, weil es bestimmte Schulträger beim Kostenausgleich nicht berücksichtigt, so der StGH Niedersachsen. Der Gesetzgeber muss nun rückwirkend für eine verfassungsgemäße Neuregelung sorgen.
Mehr lesenEin Sechsjähriger schießt in den USA mit einer Pistole auf seine Lehrerin. Wer trägt die Verantwortung? Ein Geschworenengericht sieht auch die Schulleitung in der Pflicht.
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