Beim Aussteigen in Schlagloch getreten: Gemeinde muss nicht haften
Ein Autofahrer trat auf dem Weg zu einem Dönerimbiss beim Aussteigen aus seinem Auto in ein 6
cm tiefes, wassergefülltes Schlagloch und knickte um. Haften muss die Gemeinde dafür laut LG Flensburg aber nicht.
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