Dienstag, 21.10.2025
Beim Aussteigen in Schlagloch getreten: Gemeinde muss nicht haften

Ein Autofahrer trat auf dem Weg zu einem Dönerimbiss beim Aussteigen aus seinem Auto in ein 6 cm tiefes, wassergefülltes Schlagloch und knickte um. Haften muss die Gemeinde dafür laut LG Flensburg aber nicht.

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