Nicht nur das gemeinsame Weihnachtsfest kann für Streit in der Familie sorgen, sondern auch ganz profan Geld - erst recht, wenn es um fast 200.000 Euro geht. Das LG Frankfurt am Main hatte bei dieser Summe ein Problem damit, eine Zahlung als Gefälligkeit einzuordnen.
Mehr lesenWird eine Schenkung wegen Verarmung zurückgefordert, kann der Beschenkte eine Gefährdung seines angemessenen Unterhalts einwenden. Laut BGH kommt für dessen Bemessung der 100.000 Euro-Einkommensgrenze des Angehörigen-Entlastungsgesetzes zur Begrenzung des Sozialhilferegresses keine Bedeutung zu.
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