Wenn der Staat ein Wohnviertel modernisiert, wird für die Anwohner ein "sanierungsrechtlicher Ausgleichsbeitrag" fällig. Das BVerwG hat allerdings klargestellt, dass Wertsteigerungen, die auf eigene Maßnahmen der Immobilieneigentümer zurückzuführen sind, dabei nicht berücksichtigt werden dürfen.
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