Mittwoch, 1.10.2025
Gericht hält gesetzliche Mindeststrafe für verfassungswidrig: BVerfG ist anzurufen

Das BayObLG hielt § 184b Abs. 3 StGB a.F., der für den Besitz von Kinderpornografie eine Mindeststrafe von einem Jahr vorsah, für verfassungswidrig, rief aber nicht das BVerfG an, weil es die Gültigkeit der Norm als nicht entscheidungsrelevant ansah. Damit verletzte es das Recht auf den gesetzlichen Richter, so das BVerfG.

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