Ein Richter, der in der ersten Instanz an einem Versäumnisurteil mitgewirkt hat und nunmehr Vorsitzender am OLG ist, darf dennoch in der Berufung selbst über den Fall entscheiden. Nachdem das BAG sich der Meinung des BGH angeschlossen hat, hat der I. Zivilsenat nunmehr wie geplant entschieden.
Mehr lesenEin Richter führte in einer Psychiatrie Anhörungen zu Unterbringungen durch, doch irgendwann meldete die Klinikleitung Bedenken hinsichtlich seiner eigenen Dienstfähigkeit an – eine Untersuchung lehnte er aber ab. Deshalb schaffte er es auch beim BGH nicht zurück in den aktiven Dienst.
Mehr lesenIst ein polnischer Richter, der nach der Justizreform von 2017 ernannt wurde, kein "zuvor durch Gesetz errichtetes Gericht", weil der Landesjustizrat am Ernennungsverfahren beteiligt war? Nach Ansicht des EuGH-Generalanwalts Dean Spielmann reicht das allein nicht und rechtfertigt nicht dessen Ausschluss.
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