Reitunterricht: Umsatzsteuer für die "Ponygruppe", aber nicht für die "Große Pferdegruppe"
Reitunterreicht bleibt Privatsache und steuerpflichtig - es gibt aber Ausnahmen. Der BFH stellt klar: Eine Befreiung von der Umsatzsteuer kommt nur dann in Betracht, wenn ein Kurs klar auf eine berufliche Ausbildung zielt.
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