Auch wenn ein Passagier einen Flug mit einem Gutschein gebucht hat, den er für einen stornierten Flug erhalten hat, kann er nicht per AGB verpflichtet werden, bei erneuter Annullierung wieder einen Gutschein zu akzeptieren. Der BGH sah in der Klausel einen Verstoß gegen die Fluggastrechteverordnung.
Mehr lesenSolange Fluggästen, deren Flug ausgefallen ist, klar ist, welche Optionen sie haben, können sie sich auch per Online-Formular entscheiden, statt Geld einen Gutschein der Fluggesellschaft zu akzeptieren. Diese praktische Online-Auswahl zu verbieten, wäre nach Ansicht des EuGH nicht im Interesse der Reisenden.
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