Donnerstag, 11.12.2025
Handelsregistereintrag: Elektronische Beglaubigung der analogen Unterschrift reicht aus

Ein GmbH-Geschäftsführer meldete die Auflösung seiner Gesellschaft auf Papier zum Handelsregister an, der Notar beglaubigte die Echtheit der Unterschrift elektronisch – das Registergericht verlangte eine Papierbeglaubigung der Unterschrift. Der BGH hat dieses Hindernis nun ausgeräumt.

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