Der Deutsche Fernsehpreis nominierte ein Regisseur-Duo für seine Arbeit an der TV-Reality-Show "Kaulitz & Kaulitz", nannte aber nicht Pablo Ben Yakov als weiteren Regisseur. Der klagte, und bekam Recht: Sein Recht auf Anerkennung der Urheberschaft werde verletzt, entschied das LG Köln.
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