Der ThürVerfGH hat bestätigt, dass Bewerberinnen und Bewerbern, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung tätig waren, in Thüringen nicht zum juristischen Vorbereitungsdienst zugelassen werden. Die AfD-Landtagsfraktion hatte eine entsprechende Regelung im Juristenausbildungsgesetz angegriffen.
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