Ein Staatsanwalt, der ein Urteil mit der Berufung angreifen will, muss unter die Erklärung nur seinen Namen schreiben, wenn er es über das EGVP übermittelt. Das genügt dem OLG Dresden, um die Authentizität und auch die Integrität des Schriftstücks zu wahren.
Mehr lesenEin Pflichtverteidiger legt ein Rechtsmittel für einen Verurteilten ein - ohne dessen Wissen und Zustimmung. Die Kosten des Verfahrens nach Rücknahme des Rechtsmittels muss der Mann dennoch tragen, entschied das OLG Hamm. Denn das Rechtsmittel sei ihm zurechnen.
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