Mittwoch, 8.10.2025
Alter entschuldigt nicht: Anwaltliche beA-Pflicht gilt grundsätzlich

Erneut hatte das FG Berlin-Brandenburg über einen Anwalt zu entscheiden, der bei einem Verfahren in eigener Sache nicht das beA verwendet hat. Es gebe zwar begründete Ausnahmen von der Nutzungspflicht – eine Überforderung mit moderner Technik zähle allerdings nicht dazu.  

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Freitag, 19.9.2025
Parteiverrat: Wenn der Mediator plötzlich Anwalt der Gegenseite ist

Nach einer Ehekrise bot sich ein Anwalt als Mediator an, trat danach aber als Rechtsbeistand des Ehemanns auf. Das ist nicht nur eine Verletzung seiner anwaltlichen Pflichten, sondern auch eine Straftat. Das OLG Celle hat eine Verwarnung und eine Auflage von 4.000 Euro bestätigt.

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Donnerstag, 10.7.2025
"Einfache Signatur" im beA: Ein unleserliches Namenskürzel reicht nicht

Oft sind es Details, die über Erfolg oder Scheitern eines Rechtsmittels entscheiden. Das bekam ein Anwalt zu spüren, der seine Berufung mit einem unleserlichen Namenskürzel unterzeichnet hatte. Das reichte dem BGH nicht: Die Urheberschaft müsse zweifelsfrei und ohne zusätzliche Ermittlungen erkennbar sein.

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Freitag, 20.6.2025
Anwalt klagt in eigener Sache: Manchmal geht´s auch ohne beA
Ein Berliner Anwalt klagte in eigener Sache – und das ganz klassisch per Brief. Das FG Berlin-Brandenburg hielt die fehlende elektronische Übermittlung trotz beA-Pflicht für unproblematisch. Der Grund: Der Anwalt durfte so Firmeninterna schützen. Mehr lesen
Dienstag, 11.2.2025
Fahrtenbuch eines Rechtsanwalts: Ein bisschen schwärzen ist erlaubt

Berufsgeheimnisträger dürfen für ihre Steuererklärung einzelne Eintragungen im Fahrtenbuch schwärzen, um die Identität ihrer Mandanten zu schützen. Pauschal alle beruflich veranlassten Fahrten zu schwärzen, ist aber dem FG Hamburg zufolge nicht erlaubt.

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Freitag, 10.5.2024
Er war nicht nutzlos: Anwaltskosten trotz später Hinzuziehung zu erstatten
Nach einem Urteil des BAG können Kosten für einen Rechtsanwalt im arbeitsgerichtlichen Verfahren auch dann erstattungsfähig sein, wenn er als zusätzlicher Prozessbevollmächtigter neben einem Gewerkschaftsvertreter erst vier Monate vor dem Termin im Berufungsverfahren beauftragt wird, sofern er Sinnvolles beiträgt. Mehr lesen