Donnerstag, 11.9.2025
Zu spät am Flughafen: Knappe Planung ist grob fahrlässig

Zur Sicherheit sollte man bei Reisen ins Nicht-EU-Ausland lieber dreieinhalb Stunden vorher am Flughafen sein. Sonst könnte man bei einem verpassten Flug auf den Stornokosten sitzen bleiben, wie ein vor dem LG Koblenz verhandelter Fall zeigt.

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