Donnerstag, 2.10.2025
Handy als Beweis für Affäre eingesteckt: Kein räuberischer Diebstahl

Ein Mann droht der vermeintlichen Affäre seiner Frau mit Mord und Vergewaltigung seiner Tochter - und nimmt dabei das Handy seines Opfers an sich. Der BGH zweifelt, ob es schon räuberischer Diebstahl ist, wenn das Handy eigentlich nur als Beweis für die Affäre dienen sollte. 

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