Freitag, 21.11.2025
Willy hat gar nichts getan: Stehendes Pferd verwirklicht keine Tiergefahr

Obwohl Pferd "Cindy" unvermittelt auf den grasenden Wallach "Willy" zu gerannt ist und ihm das Bein gebrochen hat, wollte die Versicherung nur die Hälfte zahlen. Das LG Lübeck korrigierte die Haftungsquote seiner Besitzerin auf 0%: Willy stand eben nur da.

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Mittwoch, 12.11.2025
Loser Pfosten, hohe Kosten: Pflichtverletzung im Pferdestall

Ein Junghengst stürzt in einem Offenstall auf ein herausragendes Flacheisen und verletzt sich schwer. Das LG Koblenz sieht die Ursache in einer ungesicherten Gefahrenquelle, für die die Stall-Betreiberin haftet. Ihr Einwand, der Vorfall sei nicht vorhersehbar gewesen, half ihr nicht.

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