Die von einem Verein beantragte vorübergehende Aufstellung eines in der Ukraine zerstörten russischen Panzerwracks in der Nähe der russischen Botschaft ist zu genehmigen. Die Aktion sei ordnungsbehördlich unbedenklich und unterfalle als Meinungskundgabe der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren.
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