Nächste Runde im Streit um die Umschlagfarbe der NJW. Das BPatG habe Vortrag der Antragstellerin nicht hinreichend berücksichtigt, meint der BGH. Nun müssen die Münchner Richter noch einmal klären, wie sie mit einem Gutachten umgehen, das die Bekanntheit des NJW-Orange im Markt bestätigt hat.
Mehr lesen