Ein Urteil des LG Köln lässt Millionen Netflix-Kunden aufhorchen: Ein Kunde bekommt Geld von Preiserhöhungen zurück. Inwieweit andere Nutzer davon profitieren, ist allerdings fraglich.
Mehr lesenDer Streaming-Dienst Netflix darf in seinen Nutzungsbedingungen für Deutschland keine Klausel mehr verwenden, die jederzeit beliebige Preiserhöhungen erlaubt. Ein entsprechendes Urteil des Berliner Kammergerichts, das der Bundesverband der Verbraucherzentralen erstritten hatte, ist inzwischen rechtskräftig. Das geht aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs hervor, der am Freitag in Karlsruhe veröffentlicht wurde.
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