Donnerstag, 8.5.2025
Anwalt legt Rechtsmittel für Nebenbeteiligten ein: Nur mit Nachweis der Vollmacht

Ein Anwalt legte für ein Unternehmen als Nebenbeteiligtem in einem Strafverfahren Revision ein, die ihm bereits erteilte Vollmacht legte er aber erst nach Fristablauf vor. Laut BGH geht das nicht. Die Vollmacht müsse nachgewiesen werden, die bloße Nachweisbarkeit genüge nicht.

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