Donnerstag, 19.12.2024
Alleinerziehende Mutter mit kleinen Kindern kann nach Italien abgeschoben werden

Eine alleinerziehende Mutter mit einem Grundschulkind, die zudem schwanger ist, kann nach Italien abgeschoben werden. Sie erwarten dort keine erniedrigenden oder unmenschlichen Lebensbedingungen, die eine Verletzung ihrer Rechte aus Art. 4 der EU-GrCH zur Folge haben.

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