In letzter Sekunde klappt es doch, beim MOYN-Festival in Oyten konnten 6.500 Menschen feiern. Das OVG Lüneburg kassierte eine bauaufsichtliche Verfügung des Landkreises, die die Vergrößerung der Veranstaltung zunächst untersagt hatte. Die angeblich fehlende Baugenehmigung sei gar nicht nötig.
Mehr lesenDie Veranstalterin eines Festivals muss nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz nicht pauschal alle auf der Veranstaltung eingesetzten Mitarbeiter einer polizeilichen Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen. Eine Auflage, die eine Prüfung unabhängig von Art und Ausmaß der jeweiligen Zugangsmöglichkeiten vorsieht, sei rechtwidrig, teilte das VG am Mittwoch mit. Bereits überprüftes Wachpersonal müsse zudem nicht erneut kontrolliert werden.
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