Der BGH hat eine Haftstrafe für eine IS-Rückkehrerin wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer ausländischen Terrorvereinigung bestätigt, dabei aber seine Rechtsprechung zu den Konkurrenzen geändert: Die gesamten Betätigungen eines Mitglieds einer Terror- oder kriminellen Vereinigung bilden nun grundsätzlich eine einzige Tat.
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