Ein
missbräuchlich beantragtes Studentenvisum kann abgelehnt werden, auch wenn die
dazu in der einschlägigen EU-Richtlinie geregelte Befugnis nicht umgesetzt worden
ist. Denn das Missbrauchsverbot als allgemeiner Grundsatz des EU-Rechts müsse nicht
erst umgesetzt werden, so der EuGH.
