Wegen der Blockade des E-Mail-Kontos des Internationalen Strafgerichtshofs war Microsoft zunehmend in die Schusslinie geraten. Nun rudert der Konzern bei der Umsetzung von US-Sanktionen zurück.
Mehr lesenDas Bundeskartellamt misst Microsoft eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb bei. Das gesamte Unternehmen sowie seine Tochterunternehmen unterfallen damit der erweiterten Missbrauchsaufsicht des § 19a GWB.
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