Ein YouTuber hatte Politikerinnen als "aufgeblasene Dampfnudel" betitelt oder sie mit dem Ausdruck "Ey, Du kleine Fotze" konfrontiert. Eine Verurteilung wegen Beleidigung wollte er nicht auf sich sitzen lassen, scheiterte aber mit einer Verfassungsbeschwerde.
Mehr lesenDer NIUS-Chefredakteur Julian Reichelt durfte Marla-Svenja Liebich in einem Social-Media-Beitrag zum Selbstbestimmungsgesetz "keine Frau" nennen. Einen entsprechenden Unterlassungsantrag Liebichs lehnte das LG Berlin II im Eilverfahren ab.
Mehr lesenIn einem YouTube-Video äußert sich ein Influencer abfällig über eine Streamerin. Diese klagt auf Unterlassung. Das OLG Frankfurt a.M. gibt ihr recht, soweit der Influencer unwahre Tatsachen über sie behauptet hat. Wettbewerbliche Unterlassungsansprüche sieht es nicht.
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