Die Berliner Polizei hatte das Motto "From the river to the sea, you will get the hug you need" für eine Kundgebung untersagt. Das VG Berlin hält das Verbot für rechtswidrig. Es sieht keine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit.
Mehr lesenEine geplante Pro-Palästina-Demonstration in Düsseldorf darf bestimmte Parolen nicht verwenden, weil sie entweder das Existenzrecht Israels verleugnen, Straftaten billigen oder Kennzeichen terroristischer Vereinigungen sind.
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