Es bleibt dabei: Die Entscheidung der EU-Kommission, nach der Intel seine beherrschende Stellung auf dem Markt für x86-Prozessoren missbraucht hat, ist nichtig. Der US-amerikanische Halbleiterhersteller muss daher auch die gegen ihn verhängte Geldbuße nicht zahlen. Der EuGH bestätigte eine entsprechende Entscheidung des EuG.
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