Amazon wehrt sich vor dem Bundesgerichtshof gegen eine Entscheidung des Bundeskartellamts (BKartA), den Online-Riesen härter in die Mangel zu nehmen. Doch nach erster Einschätzung des Kartellsenats verstößt ein neues Gesetz voraussichtlich weder gegen EU-Recht noch gegen die Verfassung. Der BGH teilte am Mittwoch mit, dass er derzeit nicht beabsichtige, in der Sache den Europäischen Gerichtshof zurate zu ziehen.
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