Nach einem Urteil des OLG Düsseldorf hat ein spanischer Konkurrent das Markenrecht des Sneaker-Herstellers Puma verletzt – obwohl seine Schuhe nur rudimentär an das charakteristische Streifen-Design aus Herzogenaurach erinnern.
Mehr lesenDer EuGH hat klargestellt, dass für den Schutz von Gebrauchsgegenständen – in diesem Fall Möbeln – als Werke der angewandten Kunst dieselben Originalitätsanforderungen gelten wie für andere Werke. Welche Kriterien entscheidend sind, erläutert Gabriele L. Stark-Lütke Schwienhorst.
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